Opti.Tax.Doku hilft Steuerberatern dabei eine GoBD konforme Verfahrensdokumentation für Klienten zu erstellen. Haben Steuerberater auch die Möglichkeit neue Umsatzpotenziale mit Opti.Tax.Doku zu erschließen?
Mit Opti.Tax können Steuerberater den Inhalt, Aufbau, Ablauf und die Ergebnisse des DV-Verfahrens vollständig und schlüssig erstellen, und das mit wenigen Klicks. Opti.Tax Doku stellt Taxonomien oder anders genannt Strukturen bereit, wie sie schon für die E-Bilanz bekannt sind. Die Verfahrensdokumentation-Taxonomien bilden einen Rahmen, in dem jede Anforderung an die GoBD erläutert wird und die Umsetzung im Unternehmen erfasst werden kann. Die Datenerfassung kann im Interview-Modus erfolgen, wobei die Antworten in die Taxonomie-Positionen vorgetragen werden.
Steuerberater-Tipps für Verfahrensdokumentationen
Eine den GoBD konforme Dokumentation muss u. a. eine allgemeine Beschreibung sowie eine System- und Betriebsdokumentation umfassen. Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. hat eine Musterverfahrensdokumentation zum Thema Belegablage veröffentlicht. Sie beschreibt abhängig vom Einzelfall den organisatorisch und technisch gewollten Prozess und besteht aus einer allgemeinen Beschreibung, Anwendungsdokumentation, technischen Systemdokumentation und Betriebsdokumentation. Allerdings nur für diesen einen betrieblichen Prozess.
Opti.Tax Doku bietet derzeit zwei Taxonomien an, um eine allgemeine Verfahrensdokumentation für das Unternehmen sowie eine spezifische zum Thema Kassenführung (Bestandteil der Vorbereitung auf eine Kassennachschau) zu erstellen und zu pflegen. Unter ist folgender Themenblock bei der Erstellung der Verfahrensdokumentation zu beachten:
Internes Kontrollsystem
Ein internes Kontrollsystem ist einzurichten und zu dokumentieren. Dies umfasst: Zugangs- und Zugriffsberechtigung, Funktionstrennungen, Erfassungskontrollen, Abstimmungskontrollen bei Dateneingabe, Verarbeitungskontrollen, Datensicherung und Sicherung vor Verfälschung sowie Gewährleistung der Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen und Protokollierung von Daten. Unveränderbarkeit der Daten und Datensicherheit Das Gebot bedeutet, dass Sie Ihre Buchungsdaten nicht in der Form abändern dürfen, dass die ursprünglichen Aufzeichnungen nicht mehr feststellbar sind. Eine Buchführung mit nicht ausreichend geschützten Daten wird formell als nicht ordnungsgemäß angesehen. Es muss Revisionssicherheit gegeben sein, das heißt, auf die Ursprungsdatei muss zurückgegriffen werden können.
Opti.View unterstützt im Rahmen eines IKS bei regelmäßigen Kontrollen der Buchhaltung. Die Ergebnisse der mit Makros gestützten Prüfungen werden via Schnittstelle an Opti.Tax Doku übergeben und als Anhang der Verfahrensdokumentation geführt.
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