Mit der Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen reagierte die Politik auf den schleppenden Fortschritt bei den Übermittlungen. Nun hat das neue Jahr begonnen, die Deadline naht unaufhaltsam – und immer noch fehlen Millionen Grundsteuererklärungen. Wie ist das zu erklären? Wie schauen die ersten Grundsteuerbescheide aus? Wann sollte Einspruch eingelegt werden? Und was ist nach dem Verstreichen der Frist zu erwarten? Über diese und weitere Fragen haben wir in „hsp live um 11“ mit dem Grundsteuer-Experten Guido Karmann gesprochen.
Guido ist Steuerberater bei Husemann, Eickhoff, Salmen & Partner. Dort ist er zuständig für das Thema Grundsteuer. Der Transparenz halber sei erwähnt, dass Guido mit Opti.Tax Grundsteuer arbeitet und sehr zufrieden ist. Die vergangenen Monate stellten auch für den erfahrenen Fachmann zeitweise eine Herausforderung dar. Gastgeber Paul Liese möchte wissen, was Guido von der Fristverlängerung hält. Der Fachmann sieht diese zwiegespalten. Sein Grundsteuerteam besteht aus Auszubildenden und Studierenden. Zum Ende der ursprünglichen Frist brach ihm seine wichtigste Kraft weg, da der Kollege seine Prüfungen hatte. Insofern war Guido durchaus froh über die Fristverlängerung.
Allerdings löste diese bei einigen Mandanten auch eine Art Entspannungsmodus aus. Plötzlich war wieder gefühlt ausreichend Zeit vorhanden. So verloren viele ihre Grundsteueraufgaben aus den Augen. Wie es nicht anders zu erwarten war, sind diese Mandanten jetzt im Stress. So kann Guido ihnen nicht zu einhundert Prozent garantieren, dass die Frist eingehalten werden kann. Gedanken macht er sich zudem über die enorme Anzahl der fehlenden Grundsteuererklärungen. Guido hält es für möglich, dass die Frist erneut verlängert wird. In seinem ursprünglichen Fachbereich Umsatzsteuer wurde eine Frist sogar um neun Jahre verlängert. Mit den ersten Bescheiden hatte er erst Ende 2023 oder später gerechnet. Doch es sind bereits einige Grundsteuerbescheide eingetroffen.
Einspruch gegen Grundsteuerbescheid einlegen?
Paul möchte wissen, wie Guido und sein Team mit den Bescheiden umgehen. Guido schickt zunächst voraus, dass erst absolute Sicherheit herrscht, wenn Verfahren bis zum Verfassungsgericht gegangen sind. Insofern wird nicht bei jedem Bescheid direkt Einspruch eingelegt. Guido erhält nur die Bescheide der Mandanten, die vorab eine Vollmacht unterschrieben haben. Liegt keine Vollmacht vor, gehen die Bescheide direkt an die Mandanten. Eingehende Bescheide werden geprüft und anschließend an den Mandanten weitergeleitet. Für sich musste Guido ebenfalls eine Grundsteuererklärung abgeben, was er relativ früh getan hat. Sein Bescheid kam im August 2022, einen Einspruch hat er nicht eingelegt.
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Wie sieht es mit Nachfeststellungen aus? Guido hat die Erfahrung gemacht, dass die größte Fehlerquelle bzw. das schwierigste Feld der Außenbereich ist. Außenbereich bedeutet, drei oder vier verschiedene Bodenrichtwerte zu haben. Dann sagen die Mandanten, dass die Grundstücke nichts wert seien, da dies ihnen so von den finanzierenden Banken erzählt wurde. Bei einem Blick ins Grundsteuerportal erhält man dann mehrere Daten. Finanzämter nehmen bevorzugt den höchsten Wert. So hatte Guido bei einem Mandanten das gesamte Grundstück mit dem höchsten Wert angegeben. Hinterher stellte sich heraus, dass die Katasterklassifikation eine andere war. Allerdings war die Einspruchsfrist abgelaufen. Also hat Guido eine Wertfortschreibung auf den 1. Januar 2023 gemacht. Nun bleibt zu hoffen, dass dieser Umweg funktioniert. Demnächst werden die Mandanten darauf hingewiesen, dass sie sich bei Änderungen an den Grundstücken melden sollen.
Nach der Grundsteuer kommen andere große Themen
Paul möchte wissen, ob Guido der ganzen Grundsteuerthematik etwas Positives abgewinnen kann. Guido merkt an, dass durch die Grundsteuerreform viele Mandanten nach langer Zeit ihren Datenbestand aktualisiert haben. Als Beispiel nennt er Immobilienfirmen, die nach und nach gewachsen sind. Diese waren nicht in der Lage, auf Knopfdruck aktuelle Daten zu den einzelnen Objekten zu nennen. Ansonsten kann Guido aber auf eine Wiederholung verzichten. Viel mehr freut er sich darauf, Projekte in seinem angestammten Fachgebiet Umsatzsteuer anzugehen. Ähnlich sieht es auf Seiten der hsp aus. Während sich die Lage an der Grundsteuerfront beruhigt, werden neue Projekte zur Abschaffung von Medienbrüchen angegangen. Aktuell wird mit einer Berliner Kanzlei das Thema digitale Notfallakte lanciert.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass das Thema Grundsteuer nicht einfach aufhört. Noch fehlen Millionen Feststellungserklärungen. Zudem ist noch nicht klar, wie die Grundsteuerreform an den Gerichten behandelt wird. Möglich sind Änderungen über viele Jahre hinweg. Die hsp wird die Softwarelösung Opti.Tax Grundsteuer deshalb auch weiterhin kontinuierlich aktuell halten und weiterentwickeln.
Paul ist Geschäftsführer der hsp und derjenige, der die Klappe hält. Seine Top-Themen: Medienbrüche mittels Software abschaffen. Verfahrensdokumentation, IKS, TCMS und weitere Compliance Themen. Sein aktuelles Projekt: Verrechnungspreisdokumentationen ohne Medienbrüche erstellen. Mittels Taxonomie.