Grundsatzerklärung
Die hsp Handels-Software-Partner GmbH ist einer der führenden Bilanz-Software-Entwickler Deutschlands. Wir nehmen unsere soziale Verantwortung seit Bestehen sehr ernst (siehe www.hsp-software.de/soziale-verantwortung) und verstehen jede einzelne Kundenbeziehung als Partnerschaft.
Mit dieser Grundsatzerklärung bekennen wir uns speziell zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt und zur Verantwortung für unsere Liefer- und Wertschöpfungskette. Dies wird damit integraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur.
STANDARDS UND RICHTLINIEN
In Übereinstimmung mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP) bekennen wir uns zu den Standards der nachfolgenden international anerkannten menschen- rechtlichen Referenzinstrumente:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
- Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
- Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
- Internationaler Pakt über politische und bürgerliche Rechte der Vereinten Nationen
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen
- Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisationen (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union
- Charta der Vielfalt
- Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheit
- Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle.
MENSCHENRECHTSTHEMEN
Wir wenden uns gegen jegliche Missachtung international anerkannter Menschenrechte und stehen insbesondere für nachfolgende Menschenrechte ein:
- Verbot von Kinderarbeit
- Verbot von Sklaverei und allen Formen der Zwangsarbeit
- Wahrung von Landrechten
- Wahrung der Arbeitsrechte und Arbeitssicherheit
- Angemessene Vergütung der Arbeitsleistung
- Wahrung des Rechts auf Bildung einer Koalition, Vereinigung und Kollektivhandlungen
- Rechtmäßiger Einsatz von privaten und öffentlichen Sicherheitskräften
- Verbot der Diskriminierung
Unsere Ablehnung jedweder Diskriminierung leben wir auch intern. In unserer Einstellungspolitik spielen Herkunft, sexuelle Orientierung, Geschlechteridentität oder Glaube keine Rolle. Für uns zählen nur Charakter und Fähigkeiten.
Wir setzen uns speziell auch für geflüchtete Menschen ein. Im Rahmen der Integrations-Initiative der deutschen Wirtschaft „Wir zusammen“ (www.wir-zusammen.de) ermöglichen wir Geflüchteten einen beruflichen Neustart. Seit 2016 bieten wir auch IT-Praktika für Flüchtlinge an. In den Praktika erhalten junge Menschen wertvolle Einblicke in die Arbeitsweise eines Softwareunternehmens wie z.B. die Entwicklung und Vermarktung von Softwareprodukten. Mit unserem Angebot für Flüchtlinge wollen wir ein Zeichen dafür setzen, dass Deutschland ein tolerantes und offenes Land ist, und gleichzeitig ein gemeinsames und motivierendes Signal für Integration und Mitmenschlichkeit senden.
UMWELTTHEMEN
Wir sind der Ansicht, dass Menschenrechte auch mit Umweltrechten eng miteinander verbunden sind und eine langfristige Wirtschaftlichkeit nur möglich ist, wenn wir unsere Verantwortung gegenüber Menschen und Umwelt ernst nehmen. Wir verpflichten uns daher, innerhalb unserer eigenen Geschäftstätigkeit sowie in unseren globalen Lieferketten Menschenrechte und Umweltbelange gleichermaßen zu achten und dafür Sorge zu tragen, entsprechenden Verletzungen vorzubeugen sowie Betroffenen Zugang zur Abhilfe zu ermöglichen.
Wir bekennen uns zu den globalen Umweltabkommen sowie den nationalen Umweltgesetzen und verurteilen jegliche Art und Weise der negativen Beeinträchtigung bzw. Zerstörung unserer Umwelt.
NACHHALTIGKEIT
Wir betrachten bereits seit Jahren Nachhaltigkeit als ein wesentliches Prinzip unseres Wirtschaftens. Um alle Ressourcen langfristig für nachfolgende Generationen zu erhalten, müssen alle unsere Aktivitäten sozial gerecht und ökologisch tragfähig sein (siehe www.hsp-software.de/nachhaltigkeit). Ein spezielles Nachhaltigkeitsteam steuert mit großem Engagement unsere diesbezüglichen Aktivitäten (Energiesparen, Papier- und Plastikvermeidung, Elektromobilität, Mülltrennung, Ökoreinigung usw.).
Der bisherige Nachhaltigkeitsansatz wird nun um die nachhaltige Beachtung unserer menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten erweitert.
PROZESSE
Sämtliche Prozesse, die in unserem Unternehmen wegen dieser Grundsatzerklärung eingeführt werden, werden wir in die schriftliche Darstellung und Beschreibung der Abläufe in unserer Organisation aufnehmen, die Bestandteil unserer Compliance Policy ist (siehe www.hsp-software.de/verfahrensdokumentation).
BETROFFENE PERSONENGRUPPEN
Bei unseren Bemühungen um die Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards stehen für uns zunächst die eigenen Beschäftigten im Fokus:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Praktikantinnen und Praktikanten, Werkstudierende und Auszubildende.
Mit dieser Erklärung verpflichten wir sie, sich gegenüber Kolleginnen und Kollegen, Geschäftspartnern und Lieferanten angemessen und rechtmäßig zu verhalten.
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern und unmittelbaren Lieferanten, dass sie sich ebenfalls zu unseren Standards bekennen, sich zur Einrichtung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Beschäftigten und Lieferanten weitergeben.
Neue Geschäftspartner und Lieferanten werden von uns bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung ausdrücklich darauf hingewiesen.
Wir werden diese Grundsatzerklärung regelmäßig intern (z. B. an Mitarbeitende) sowie extern (z. B. an Lieferanten) kommunizieren. Sie wird in der jeweiligen Fassung auf unserer Homepage (www.hsp-software.de) hinterlegt.
Unseren Beschäftigten und unseren unmittelbaren Lieferanten wird von uns das Wissen vermittelt, das benötigt wird, um unsere Werte und unseren Risikoansatz nachvollziehen zu können. Wir sensibilisieren sie auf diese Weise für Menschenrechte und umweltbezogene Sorgfaltspflichten, besonders in Bezug auf etwaige risikoanfällige Bereiche unserer Lieferbeziehung.
PRÄVENTIONSMASSNAHMEN
Unser Ziel ist es, im Rahmen eines systematischen Risikomanagements potenziell Betroffene zu schützen und nachteilige menschen- und umweltrechtliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, zu verhindern oder zumindest zu minimieren.
Die hsp Handels-Software-Partner GmbH hat in diesem Zuge verschiedene Arten von Präventionsmaßnahmen beschlossen:
- Ermittlung von Risiken: Aufforderung der relevantesten Lieferanten zu einer Selbsteinschätzung hinsichtlich etwaiger Risiken.
- Anpassung vertraglicher Vereinbarungen: Vereinbarung mit Lieferanten, dass die Zusammenarbeit mit uns auf Basis und nach Maßgabe dieser Grundsatzerklärung erfolgt.
- Einrichtung einer Beschwerdestelle: Dorthin können sich alle Personen wenden, die tatsächliche oder vermeintliche Verstöße melden wollen.
Diese Maßnahmen schaffen für uns eine gute Informationsgrundlage zur Erkennung und Abwehr von Risiken.
STRUKTUR UND VERANTWORTLICHKEITEN
Die Geschäftsführung der hsp Handels-Software-Partner GmbH übernimmt selbst die Hauptverantwortung für die Achtung der Menschenrechte und Umwelt in unseren Geschäftsaktivitäten sowie in den vor- und nachgelagerten Liefer- und Wertschöpfungsketten. Sie überwacht das Risikomanagement des Unternehmens und stellt die operative Umsetzung sicher.
In die operative Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprozesse sind im Betrieb die Bereiche Verwaltung, Entwicklung, Marketing und Consulting/Support eingebunden, welche personelle Ressourcen zur Verfügung stellen und regelmäßig sowie anlassbezogen über ihre Ergebnisse berichten.
RISIKOANALYSE
Um ausreichende Kenntnis über potenziell und tatsächlich nachteilige Risiken und Auswirkungen unseres unternehmerischen Handelns auf Menschen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu gewinnen, werden wir eine Analyse menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken und Auswirkungen in Bezug auf die wichtigsten von uns bezogenen Produkte und Dienstleistungen vornehmen.
Mit der ersten datenbasierten Risikoanalyse wird im 2.Quartal 2024 begonnen. Die notwendige Priorisierung wird dabei nach folgenden Kriterien erfolgen:
- Art und Umfang der Geschäftstätigkeit
- Eintrittswahrscheinlichkeit
- Schwere einer möglichen Verletzung
- Einflussmöglichkeiten
- Verursachungsbeitrag.
Diese Analyse soll kontinuierlich fortgesetzt werden. Auf begründete Verdachtsmomente für schon eingetretene Verletzungen bzw. konkrete Hinweise darauf werden wir jeweils mit einer anlassbezogenen Untersuchung reagieren.
BESCHWERDEMECHANISMUS
Ein angemessenes und wirksames Beschwerdemanagementsystem ist integraler Bestandteil unserer Prozesse, um Verletzungen der Menschenrechte und Umweltstandards effektiv zu verhindern und Abhilfe zu schaffen.
Die hsp Handels-Software-Partner GmbH stellt deshalb einen öffentlich zugäglichen und vertraulichen Meldeweg zur Verfügung, über den jede Person, unabhängig vom Bestehen oder der Art der vertraglichen oder geschäftlichen Beziehung, jederzeit tatsächliche oder vermutete Verstöße des Unternehmens, von Geschäftspartnern oder Lieferanten melden kann. Die Meldeadresse lautet: compliance@hsp-software.de.
Betroffene haben mit dem System die Möglichkeit, Hinweise aller Art und Beschwerden namentlich oder anonym abzugeben. Es werden zudem Zugangsmöglichkeiten in englischer Sprache angeboten.
Wir ermutigen unsere Mitarbeitenden, vermutete Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung zu melden.
Die Bearbeitung der Hinweise bzw. Beschwerden erfolgt durch Frau Bianca Jung und Stefanie Liese, welche unparteiisch, unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Zusätzlich wird die Geschäftsführung des Unternehmens über die Beschwerde informiert.
Die Vertraulichkeit und der Hinweisgeberschutz stehen für uns an erster Stelle. Wir gewährleisten, soweit möglich und in unserer Einflusssphäre liegend, dass Hinweisgebende im Zusammenhang mit den von ihnen eingereichten Hinweisen und Beschwerden vor Benachteiligung und Bestrafung geschützt werden.
ABHILFE
Sollte ein Verstoß erst nach seinem Eintreten registriert werden, konzentrieren sich unsere Bemühungen auf die Minimierung der Auswirkungen sowie eine schnellstmögliche Wiedergutmachung der Verletzung. Im Rahmen unserer Möglichkeiten wirken wir darauf hin, die verursachenden Geschäftsaktivitäten zu unterbinden oder menschenrechts- und umweltkonform zu gestalten.
WIRKSAMKEITSKONTROLLE
Mindestens einmal jährlich – sowie anlassbezogen – wird die Wirksamkeit unserer Sorgfaltsprozesse überprüft, um weiterhin nachteilige menschenrechtliche oder umweltbezogene Auswirkungen erkennen, verhindern, abstellen oder vermindern zu können. Dieser Prozess wird in unser existierendes Kontrollsystem integriert (www.hsp-software.de/iks-internes-kontrollsystem-software).
Für Fragen zu dieser Grundsatzerklärung oder zu anderen Menschenrechts- oder Umweltrechts- bezogenen Themen wenden Sie sich bitte an Herrn Paul Liese (E-Mail: p.liese@hsp-software.de).
Diese Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt tritt zum 01.04.2024 in Kraft. Sie wurde am 14.03.2024 von der Geschäftsführung der hsp Handels-Software-Partner GmbH verabschiedet. Wir werden sie aktualisieren, sobald wir veränderte oder erweiterte Risiken feststellen.
Hamburg, den 14.03.2024
Paul Liese
Geschäftsführer
hsp Handels-Software-Partner GmbH