Die Erstellung der Feststellungserklärungen im Rahmen der Grundsteuerreform wird mit der Hybridlösung Opti.Tax und der Opti.Tax Cloud bequem und einfach. Darüber hinaus ist eines sicher: die Datenhoheit liegt in der Kanzlei.
Opti.Tax Grundsteuer 2025
Beschreibung
Die Berechnung der Grundsteuer auf Grundlage völlig veralteter Daten wurde für verfassungswidrig erklärt – und die Grundsteuerreform beschlossen. Das bedeutet, dass sich betroffene Mandanten bei Ihnen melden werden, um sich die Grundsteuer neu berechnen zu lassen. Die Zeit drängt: Schon 2022 beginnt der Abgabezeitraum für die Feststellungserklärungen. Mit Opti.Tax Grundsteuer erledigen Sie alle Aufgaben rund um die Grundsteuerreform effizienter, bequemer und sicherer.
Was kann Opti.Tax Grundsteuer?
Opti.Tax Grundsteuer beherrscht alle Aufgaben, die rund um die Grundsteuerreform anfallen – hier ein Auszug:
- Mandantenstammdaten aus der Kanzleisoftware importieren, z.B. via DATEVconnect
- Objektinformationen aus der Kanzleisoftware importieren, z.B aus dem Anlagevermögen oder ESt.-Erklärungen
- Mandant in die Erstellung der Feststellungserklärungen einbinden
- Validierung der erfassten Daten und damit fachliche Führung, welche Daten fehlen
- Abruf der Bodenrichtwerte
- Abruf/Anforderung von fehlenden Dokumenten via Schnittstelle direkt von DocEstate
- Freigabe vom Mandanten für die Übermittlung der Daten an die Finanzverwaltung einholen
Das Leistungspaket
- Opti.Tax, Modul Grundsteuer
- Opti.Tax Cloud für die Mandantenkommunikation
- hsp.community mit
- Arbeitshilfen
- Checklisten
- Prozessbeschreibung
- E-Learning Kurse
- Muster Anschreiben
- Vorlage Auftrag & Vollmacht
- Austausch mit Berater:innen
Wieso ist Opti.Tax Grundsteuer die bessere Wahl?
15 der 16 Mitgliedsverbände des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV) und das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. empfehlen Opti.Tax Grundsteuer als Software-Lösung. Dafür gibt es viele Gründe:
- Ihre Kanzlei behält durchgehend die Datenhoheit
- Integriertes d.velop sign für rechtsgültige digitale Signaturen
- Schnittstellen zu DATEV, ADDISON, tse:nit, BMD und mehr
- Einzigartige Effizienzfunktionen
- Reibungslose Zusammenarbeit mit Mandanten per Cloud
- Einfache Bedienung, integrierte Hilfe und Führung
Produktvideo
Digitale Signaturen
Was ist eine digitale Signatur?
Eine digitale Unterschrift ist im rechtlichen Sinne eine sogenannte elektronische Signatur. Die Regelungen, die ehemals national im Signaturgesetz geregelt waren, finden sich nun in der europaweit geltenden eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste. Mit einer digitalen Unterschrift können Sie ein Dokument (z.B. einen Kreditvertrag) im Internet und ohne Papier unterschreiben. Das beschleunigt Prozesse und spart Kosten. Den rechtlichen Rahmen dafür bildet die EU-weit geltende eIDAS-Verordnung. Sie definiert die Rechtswirkung von elektronisch signierten Dokumenten und deren Beweiskraft vor Gericht. Mit d.velop sign können Sie einfach, fortgeschritten und qualifiziert unterschreiben.Wie funktioniert eine digitale Unterschrift?
Sie laden Ihr Dokument in die Opti.Tax Cloud, welche die Technologie d.velop sign integriert hat. Mit dem Upload und der Anforderung einer digitalen Unterschrift wird ein Hashwert zur Zertifizierung an einen Vertrauensdienstanbieter gesendet. Dieser prüft Ihre Identität und schickt anschließend den Hashwert zurück. Anschließend können Sie Ihr fertig signiertes Dokument mit zugehörigem Zertifikat herunterladen. Durch diese Vereinfachung des Signaturprozesses erhöhen Sie nicht nur Ihren Digitalisierungsgrad, sondern sparen gleichzeitig wichtige Zeit und Kosten.Darf man Verträge digital signieren?
Gesetzgebung jetzt durch Fernsignaturdienste erfolgen. Über ein Signaturzertifikat setzen Sie Ihre Unterschrift auf das Dokument. Dieses Zertifikat bezeugt Ihre Identität durch einen Dritten und ist mit einem Zeitstempel versehen. Die qualifizierte elektronische Signatur hat vor Gericht bestand und ist daher zur Unterzeichnung von Verträgen geeignet.Welche Arten der digitalen Signatur gibt es?
Die einfache elektronische Signatur stellt keinen sicherheitsrelevanten Mehrwert für Unternehmen dar und unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 286 ZPO). Die fortgeschrittene elektronische Siegel Signatur unterliegt ebenfalls der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) und stellt die Integrität des Dokumentes durch ein Zertifikat sicher. Nur die qualifizierte elektronische personenbezogene Signatur (QeS) ersetzt die gesetzliche Schriftform (126, 126a BGB) und ist daher mit der handschriftlichen Unterschrift gleichzusetzen.Systemanforderungen
Opti.Tax wird seit vielen Jahren erfolgreich auf Servern der Kanzlei oder des ASP Partner genutzt. Unser Supportteam stellt Ihrem IT / ASP Partner alle Daten für die Bereitstellung von Opti.Tax zur Verfügung und unterstützt bei der Konfiguration. Die Erfahrungen bestätigen: innerhalb von 30 Minuten ist Opti.Tax in der Kanzlei nutzbar. Die aktuellen Systemanforderungen finden Sie nachfolgend:Windows-Client-PC (Single- und Multiuser)
- Windows 10/11 Pro (32/64 Bit)
- Min. 8 GB installierter RAM, wovon 2 GB frei sein sollten
- 4 GB freier Festplatten-Platz
- 1920 x 1080 (empf.) oder höhere Auflösung, mindestens 1280x1024
- im Single-User-Betrieb kann die integrierte Datenbank H2 verwendet werden
Datenbank-Server
- ca. 1 MB Datenbank-Speicher je Projekt, eventuell mehr bei zusätzlichen Anhängen, Übertragungsprotokollen, Fußnoten, Aufgaben, S+E-Projekte, Grundsteuer, etc.
- MS-SQL Server 2016 (Express, Standard, Enterprise) oder höher
- Die Verwendung anderer Datenbanksysteme ist möglich, bitte sprechen Sie uns darauf an.
Terminal Server / Citrix
- ab Windows Server 2012 R2 RDP bis Windows Server 2019
- 4 GB freier Festplatten-Platz