Ein wichtiger Baustein des Besteuerungsverfahrens ist die E-Bilanz. Sie steht unter anderem für die elektronische Übermittlung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung an die Finanzbehörden.
Herausforderung Digitalisierung
Die Digitalisierung ist und bleibt eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Die Digitalisierung und damit verbunden die Modernisierung der Verwaltung umfasst auch das Besteuerungsverfahren. Hierzu bedurfte und bedarf es einer Fülle von Maßnahmen. Ein gelungenes Beispiel ist die E-Bilanz.
Gesetzliche Grundlage für die elektronische Übermittlungspflicht für Bilanzen ist das Einkommensteuergesetz. Der Inhalt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind seitdem durch Datenfernübertragung als Unterlage zur Steuererklärung zu übermitteln. Der Gesetzgeber betrachtet die elektronische Übermittlung der steuerlichen Gewinnermittlung und die damit verbundene Standardisierung der Inhalte von Bilanzen als eine Maßnahme, die einen wichtigen Baustein des Gesamtkonzeptes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens darstellt.
Nach Inkrafttreten einer Verordnung galt die Pflicht zur Übermittlung der E-Bilanz ab dem Wirtschaftsjahr 2012. Trotz dieser Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung wurde seitens der Finanzverwaltung zunächst nicht beanstandet, wenn Bilanzen weiterhin in Papierform abgegeben wurden. Damit sollte der Einstieg in die elektronische Übermittlung erleichtert werden. Diese Regelungen zur Einführungserleichterung sind mittlerweile ausgelaufen. Seitdem steigen die Zahlen der eingehenden E-Bilanzen stetig. Wurden im Jahr 2014 bundesweit rund 1 Millionen E-Bilanz-Datensätze übermittelt, so waren es 2017 bereits rund 2,5 Millionen. Die Zahlen zeigen, dass die Einführungsphase erfolgreich abgeschlossen wurde. Das Projekt E-Bilanz als solches ist damit aber längst nicht beendet.
Voraussetzungen für die E-Bilanz
Voraussetzung für eine elektronische Übermittlung, verbunden mit dem Ziel der medienbruchfreien Erstellung und Weiterverarbeitung, ist die Schaffung eines Standards. Grundlage für einen solchen Standard ist das materielle Recht – im Fall der E-Bilanz insbesondere das Bilanzsteuerrecht. Die Standardisierung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung stellt dabei aufgrund ihrer Individualität und Komplexität eine besondere Herausforderung dar. Das Bundesministerium für Finanzen legte in 2010 fest, dass das XBRL-Format als technischer Übermittlungsstandard genutzt werden sollte. Grundlage des Datenaustauschs im XBRL-Format sind sogenannte Taxonomien. Dabei handelt es sich um hierarchisch gegliederte Datenschemata. Jährlich wird das aktualisierte Datenschema der Taxonomien zur Übermittlung der E-Bilanz veröffentlicht.
Mit der Taxonomie-Software Opti.Tax werden rechnungslegungsrelevante Taxonomien visualisiert und durch fachlich basierte Eingabehilfen und Detailansichten anwenderfreundlich erfassbar gemacht. Die Daten können anschließend mittels integrierter Schnittstellen an unterschiedliche Empfänger auf Basis des Standards XBRL elektronisch übermittelt werden.
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