Wie bereits in der Ankündigung der Opti.Tax Version 18 und der damit einhergehenden Implementierung der Taxonomie 6.0 berichtet, gilt es ab sofort einige Besonderheiten zu beachten.
Anlagespiegel ab Taxonomie 6.0
Der Anlagespiegel gehört ab Taxonomie 6.0 für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, zum Mindestumfang bei der Übermittlung einer E-Bilanz. Dies gilt auch bei Übermittlung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen. Die ERiC-Prüfregeln wurden entsprechend verschärft.
Mit Opti.Tax ab Version 17.0 können die Daten des Anlagespiegels einfach in den Taxonomie-Hypercube importiert werden – direkt aus dem Vorsystem oder als Tabellen-Import oder mittels Excel-Import des Moduls OfficeFiler.
Im S+E-Modul besteht ab Version 18 die Möglichkeit, für jedes Gesellschafter-Projekt einen Anlagespiegel zu erfassen oder zu importieren.
Taxonomie 6.0 – Besonderheiten bei Sonder- und Ergänzungsbilanzen
Für Wirtschaftsjahre, die ab dem 01.01.2015 enden, sind Sonder- und Ergänzungsbilanzen für einzelne Gesellschafter als eigener Datensatz zu übertragen.
Soweit die E-Bilanz-relevanten Angaben für Sonder-/Ergänzungsbilanzen nicht aus der Buchführung ableitbar sind und dem BMF-Schreiben vom 28.September 2011 nicht Rechnung getragen wird, können bis einschließlich Taxonomie 5.4 noch die Sonder-/Ergänzungsbilanzen als Freitext in der E-Bilanz der Personengesellschaft übertragen werden; das aktuelle Prüfmodul der Finanzverwaltung (ERiC) lässt das zu.
Ab der Taxonomie 6.0 steht der Berichtsbestandteil Sonder- und Ergänzungsbilanzen als Freitext nicht mehr zur Verfügung. und die Freitexterfassung wird durch das Prüfmodul ERiC der Finanzverwaltung nicht mehr unterstützt.
Spätestens bei Verwendung der Taxonomie 6.0 sind dann Sonder- und Ergänzungsbilanzen als eigene Datensätze zu übermitteln. Erhalten ist die neue Taxonomie in unserer „Allzweckwaffe“ Opti.Tax.
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